EU-Förderung Tipps & Tricks

„Wenn ich noch einmal von vorne anfangen müsste, würde ich bei der Kultur beginnen.“

… soll Jean Monnet, einer der Gründerväter der Europäischen Gemeinschaft, gesagt haben.

Tragen Sie als Einrichtung der kulturellen Bildung mit Ihrer Teilnahme an EU-Projekten dazu bei, dass Europa weiter zusammenwächst!

Was ist der Nutzen von EU-Projekten?

Mithilfe von EU-Förderprogrammen lassen sich vielfältige Maßnahmen durchführen, die auf rein nationaler Ebene oft nicht möglich wären.

Der konkrete Nutzen von EU-Projekten liegt in der Kooperation auf europäischer Ebene sowie zwischen Akteuren, die bislang nicht miteinander gearbeitet haben. Daraus ergeben sich direkt nutzbare Ergebnisse auf inhaltlicher Ebene sowie positive Begleiterscheinungen auf der „Meta-Ebene“.

1. Europäische Kooperation:

  • Vernetzung durch neue oder erweiterte europäische Partnerschaften
  • Transnationaler Austausch von Ideen, Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren
  • Dialog und Kooperation über Kulturen hinweg
  • Erwerb interkultureller Kompetenzen
  • Erweiterung von Fremdsprachenkompetenzen
  • Neue Dialoge und Partnerschaften (auch mit Nicht-EU Ländern) möglich

2. Direkte Ergebnisse:

  • Innovative Forschungsergebnisse
  • Bildung von Plattformen, Netzwerken und Kompetenzzentren
  • Handbücher und Schulungsunterlagen
  • (Vergleichende) Studien und Berichte
  • Leitfäden zu innovativen Ansätzen und Methodologien
  • Veranstaltungen wie Konferenzen, Kultur-Events, Jugendtreffen, Seminare, Debatten und Symposien

3. Positive Begleiterscheinungen

  • Know-how im (Projekt-)Management
  • Kompetenzen bzgl. Kooperationsverfahren und -methoden
  • Höherer Wissensstand im Hinblick auf ein bestimmtes Thema
  • Strategiepolitische Erfahrungen

Grundsätzlich werden die EU-Finanzhilfeprogramme in zwei Kategorien unterteilt:

  1. Europäische Strukturfonds (z.B. ESF, EFRE)
  2. EU-Aktionsprogramme (z.B.: das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, Kreatives Europa, Erasmus+, Europa für Bürgerinnen und Bürger).

Die Mittel aus den Strukturfondsprogrammen werden regional durch die Länderregierungen verwaltet und ebenfalls dort beantragt.

Die Mittel aus den EU-Aktionsprogrammen werden bei den jeweils zuständigen europäischen und nationalen Agenturen beantragt.

Ausführliche Informationen und Tipps zu Antragsstellung, zur Auswahl der richtigen Förderprogramme sowie Beispielprojekte aus dem Bibliotheksbereich finden Sie auf den folgenden Seiten; diese werden laufend aktualisiert.

Das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) bietet projektbezogene Antragsberatung für Bibliotheken an, informiert über offene Ausschreibungen und bietet Unterstützung bei der Partnersuche für internationale Projekte.

Die Mitarbeit in einem EU-Projekt mit verschiedenen Partnern aus verschiedenen Ländern ist sehr bereichernd. Fremdsprachenkenntnisse werden verbessert, der „Blick über den Tellerrand“ ermöglicht Einblicke in neue Mentalitäten und Methoden. Dies ist für viele Beteiligte auch eine positive Herausforderung, schließlich gilt es, unterschiedliche Erwartungen, Arbeitsweisen und Verwaltungsabläufe aufeinander abzustimmen.

Direkte Kommunikation und das persönliche Kennenlernen sind oft entscheidend für den Erfolg eines Projektes.

Die Europäische Union hat eine Vielzahl von Förderprogrammen, von denen eine Handvoll für Bibliotheken relevant ist. Beim Verfassen der Projektanträge gilt es zu beachten, dass diese – unabhängig von der jeweiligen Ausschreibung – anhand bestimmter, allgemeingültiger Kriterien bewertet werden, die im Folgenden aufgelistet sind:

  • Europäische Dimension durch länderübergreifende Partnerschaft mit europäischem Mehrwert
    Das angestrebte Projekt sollte positive Auswirkungen auf und einen praktischen Nutzen für alle beteiligten Länder und möglichst viele weitere Akteure in der EU haben. Durch eine länderübergreifende Partnerschaft soll der EU-weite Erfahrungs- und Informationsaustausch gefördert werden.
  • Orientierung an den Zielen der EU2020-Strategie
    Das Projekt sollte zur Erreichung der Ziele der EU2020-Wachstumsstrategie beitragen:
    • Beschäftigung
      75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen.
    • Bildung
      Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 %; Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %.
    • Forschung und Entwicklung
      3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
    • Armut und soziale Ausgrenzung
      Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.
  • Innovation
    Aus dem Projekt heraus sollten neue, innovative Erkenntnisse, Methoden und Lösungen entstehen.
  • Kofinanzierung
    EU-Projekte erfordern immer einen finanziellen Eigenanteil. Eine Doppelfinanzierung durch verschiedene EU-Programme ist nicht möglich.
  • Zeitraum
    EU-Projekte müssen einen klar definierten Projektzeitraum haben und dürfen vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Öffentlichkeitsarbeit
    Möglichst viele Akteure – Fachpublikum oder breite Öffentlichkeit – sollen von dem Projekt und seinen Ergebnissen erfahren.

Antragsberechtigt sind in der Regel öffentliche Institutionen, KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), Industrie, private oder freie Träger, in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen.

Redaktion und Kontakt
Carina Böttcher
Tel: (030) 644 98 99 - 31

foerderung@bibliotheksverband.de

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