Bibliotheksgesetze in Deutschland

Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat den Ländern in ihrem Abschlussbericht 2007 empfohlen, Bibliotheksgesetze zu erlassen und Öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe festzuschreiben. Auf Seite 132 des Berichts heißt es unter anderem:

„1. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden …
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, einen länderübergreifenden Bibliotheksentwicklungsplan zu erstellen. Ein solcher Plan soll bildungspolitische Zielsetzungen und Qualitätsstandards beinhalten.

4. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, Bibliotheken in ihre Bildungskonzepte einzubinden. Die Länder sollen eine spartenübergreifende Arbeit fördern. Mit einer Kooperation zwischen Schulen, Vorschulen, Kindergärten und anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen können – zum Beispiel durch eine Zusammenarbeit von Schulbibliothek und öffentlichen Bibliotheken – Synergieeffekte erzielt werden. Weitere Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten können in einem Bibliotheksentwicklungsplan formuliert werden.“
(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/7000, S. 132)

Da die Gesetzgebungskompetenz für Bibliotheken als Teil des Bereichs Bildung, Kultur und Wissenschaft in Deutschland fast ausschließlich bei den Bundesländern liegt, gibt es kein länderübergreifendes Bibliotheksgesetz im Sinne einer allgemeingültigen gesetzlichen Grundlage für den Betrieb und den Unterhalt von Bibliotheken durch den Bund. Eine Ausnahme hierzu bildet das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Daher liegt der Schwerpunkt aller politischen Bemühungen auf der Einsetzung von Bibliotheksgesetzen auf Länderebene.

Bibliotheksgesetzgebung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt: „Unübersichtlich, uneinheitlich, unwichtig. So kann man den Stand der deutschen Bibliotheksgesetzgebung schlagwortartig umreißen.“ (Steinhauer, Eric W. : Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland : Praxis – Probleme – Perspektiven. Preprint 2007)
So existiert zwar eine Vielzahl von bibliotheksgesetzlichen Regelungen für verschiedene Bibliothekstypen – verstanden als gesetzliche Normierung von bibliothekarischen Sachverhalten, z.B. Parlamentsgesetze, Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften, jedoch kein Bibliotheksgesetz, das öffentliche Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe festschreibt.

Thüringen hat als erstes Bundesland im wiedervereinigten Deutschland 2008 ein Bibliotheksgesetz verabschiedet; auch Sachsen-Anhalt (2010), Hessen (2010/16), Rheinland-Pfalz (2014) und Schleswig-Holstein (2016) haben mittlerweile eigene Bibliotheksgesetze umgesetzt.

Überblick über den aktuellen Stand der Bibliotheksgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern

Die Diskussion um Bibliotheksgesetze in Deutschland wird in der Fachwelt schon seit den 1950er Jahren geführt. Heute verspricht man sich nicht zuletzt von einer grundlegenden gesetzlichen Regelung, die die Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe der Kommunen festschreiben würde, Bibliotheken auch als Bildungseinrichtung in der Gesellschaft fest zu verankern und langfristig zu sichern:

Bibliotheksgesetze sind „konkreter Ausdruck des politischen Willens eines Staates, Bibliotheken zu steuern, zu gestalten und zu fördern. Auch mit finanziellen Mitteln.“ (Schleihagen, Barbara: Bibliotheksgesetze in Europa – Mittel politischer Steuerung und Gestaltung. In: Bibliothek Forschung und Praxis 1/2008; pdf-Datei)

Die bibliothekarischen Verbände, allen voran der Deutsche Bibliotheksverband, haben in den vergangenen Jahren auf vielen Ebenen für Bibliotheksgesetze in Deutschland gearbeitet: in der gemeinsamen Umsetzung des Strategiekonzepts „Bibliothek 2007“ von BID und Bertelsmann-Stiftung, mit der Leitung der BID-Arbeitsgruppe „Bibliotheksgesetz“, bei der Anhörung und in Diskussionen mit der Enquete-Komission „Kultur in Deutschland“, in Gesprächen mit vielen Bundespolitikern, und durch die Initiativen einzelner Landesverbände und deren Gespräche mit ihren Landespolitikern.

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