Datenschutzrecht
Was regelt das Datenschutzrecht?
Bibliotheken erheben und verarbeiten Daten. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie das tun dürfen, befasst sich das Datenschutzrecht. Es ist immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solche Daten stehen unter dem Schutz des allgemeinen verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs.1 i.V.m. Art.2 Abs.1 des Grundgesetzes.
Öffentliche Stellen dürfen in dieses Grundrecht nur dann eingreifen, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Die Voraussetzungen hierfür regeln die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Für Spezialbereiche gelten das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG).
Personenbezogene Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz definiert als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.
Beispiele für die Erhebung solcher Daten in Bibliotheken sind:
- bei der Registrierung als Benutzer der Bibliothek werden Name, Adresse und weitere Informationen, die die Individualisierung der Person ermöglichen, aufgenommen.
- Es werden Daten erhoben darüber, welche Medien der Benutzer ausgeliehen und vorgemerkt hat.
- Es wird registriert, wer eine Einzelkabine nutzt.
- Bei Erteilung individueller Benutzeraccounts erheben Bibliotheken Daten über die Benutzer, daneben auch Verkehrsdaten über besuchte Webseiten.
In all diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Bibliothek nicht rechtswidrig zu tief in das Persönlichkeitsrecht oder Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift und es damit verletzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die genannten Eingriffe sind daher für die Bibliotheken in der täglichen Arbeit von großer Relevanz.
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, ab 25.05.2018)
Brehm, E.; Knaf, K.; Talke, A.: Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken. – Hannover : Institutionelles Repositorium der Leibniz Universität Hannover, 2018.
Redaktion und Kontakt
Links zum Datenschutzrecht
Bundesdatenschutzgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
EU-Datenschutzrichtlinie
Link
EU-Datenschutz-Grundverordnung (gültig ab 05/2018)
Link
Telekommunikationsgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Rundfunkstaatsvertrag
Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft
(Staatsvertrag); PDF-Datei
Telemediengesetz
Das TMG löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab, die alle zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TMG außer Kraft traten.
(Bundesrecht)
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Richtlinientext
(EU-Richtlinie)
Katzenberger, Ruth / Talke, Armin: Die Privatsphäre der Nutzer fördern / Das müssen Bibliotheken beim Datenschutz beachten / Zusätzliche Vorschriften für Cloud-Lösungen. In BuB 67(2015)11, S. 664–667
IFLA / Right to be forgotten
Florian Klein: Wer schreibt, der bleibt; Bundesarbeitsgericht verlangt im Arbeitsverhältnis Schriftform für Einwilligungen in Bildnisveröffentlichungen; DFN-Infobrief Recht 9/2015
Franziska Leinemann: Vergiss mein nicht…; Das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung; DFN-Infobrief Recht 8/2016
Lennart Sydow: Vereinheitlichung des EU-Datenschutzrechts? Die Datenschutz-Grundverordnung als anwendbares Recht für die DFN-Mitglieder; DFN-Infobrief Recht 5/2016
Franziska Leinemann : Alles neu macht der Mai?! Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung; DFN-Infobrief Recht 6/2016
Lennart Sydow: Neues Datenschutzrecht = neue Sicherheit für Daten? Die erforderlichen Maßnahmen datenverarbeitender Stellen nach der DS-GVO; DFN-Infobrief Recht 9/2016
Florian Klein: Das haben wir auf Band, Zu den persönlichkeitsrechtlichen Problemen bei der audiovisuellen Aufzeichnung von Personen; DFN-Infobrief Recht 3/2015
Marten Hinrichsen: Pseudonym…, anonym… synonym? Landgericht Frankfurt a. M. urteilt über Voraussetzungen des Web-Trackings; DFN-Infobrief Recht 4/2014
Marten Hinrichsen: „Eckstein, Eckstein, alles muss versteckt sein…!“ Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängt Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers; DFN-Infobrief Recht 8/2013
Weitere Publikationen zum Datenschutz beim DFN
Datenschutz bei Dokumentenmanagementsystemen
Orientierungshilfe für die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie Hinweise für datenschutzgerechte Anwendungen bei DMS
(Arbeitskreis eGovernment der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder)
Rechtliche Aspekte von Internet-Dienstleistungen der Bibliotheken (Haftung / Vorratsspeicherung)
Information der dbv-Rechtskommission vom 4.8.2010
Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
Informationen zur Datenspeicherung mit weiteren Hinweisen
(Patrick Breyer)
Datenschutzbeauftragte der Länder
Liste aller Landesdatenschutzbeauftragten
(Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Virtuelles Datenschutzbüro
Gemeinsame Informationssammlung aller Datenschutzinstanzen
(Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
ZENDAS – Zentrale Datenschutzstelle der badenwürtembergischen Universitäten
Informations- und Linksammlung zum Datenschutzrecht
(ZENDAS)