Das Bundesamt für Migration (BAMF) nimmt Anträge auf EU-Zuwendung durch den Asyl, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für Projekte entgegen.
Der Fonds umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020 und deckt mit seinen Schwerpunkten:
• Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einschließlich seiner externen Dimensionen,
• Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration,
• Rückkehr
Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich eingetragene juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften) bewerben. Auch nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen kommen für eine AMIF-Zuwendung in Frage. Die Projekte können durch die Antragstellenden allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden.
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