Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB)
Ziel des EU-Programmes „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) ist die Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Es bietet Förderungen für Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten den Bürgerinnen und Bürgern die EU, ihre Institutionen sowie die ihr zugrunde liegenden Werte näherbringen. Insgesamt sind für den Förderzeitraum 2014-2020 ca. 185,47 Millionen Euro vorgesehen.
Das Programm EfBB ist inhaltlich-programmatisch ausgerichtet und in zwei Programmbereiche untergliedert:
Programmbereich 1 – „Europäisches Geschichtsbewusstsein“:
richtet sich an Organisationen und Institutionen, die sich mit Erinnerungsarbeit und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Reflexion über europäische Werte befassen.
Programmbereich 2 – „Demokratisches Engagement und Partizipation“:
betrifft insbesondere Städtepartnerschaften und -freundschaften, Vereine und Verbände, Bildungseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen etc.
Jährliche Schwerpunkthemen
Die Europäische Kommission legt zudem für jedes Jahr der Laufzeit von 2014 bis 2020 Schwerpunktthemen fest. Die Berücksichtigung der jährlichen Schwerpunktthemen kann zusätzliche Punkte in der Bewertung des Zuschussantrages bringen, ist jedoch nicht obligatorisch.
Die Schwerpunktthemen sind auf der Webseite der nationalen Kontaktstelle für das Programm zu finden. Schwerpunktthemen 2016-2020.
In Programmbereich 1 „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ sind für Organisationen und Institutionen, die sich mit Erinnerungsarbeit und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Reflexion über europäische Werte befassen, zwei Förderformen vorgesehen, Projektförderung und Strukturförderung. Eine Strukturförderung ist für Bibliotheken und/oder ihre Träger aufgrund der Teilnahmebedingungen (z.B. geographische Abdeckung) nur sehr schwer zu erreichen.
Projektförderung im Programmbereich 1
Die EU unterstützt hier zivilgesellschaftliche Organisationen, Einrichtungen und Kommunen, die mit ihren Vorhaben ein Nachdenken über europäische Werte anregen und die Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime und anderen wichtigen Momenten in der neueren Geschichte Europas, die die Entstehung der EU bedingt oder entscheidend geprägt haben, fördern. Erwartet werden Projekte,
- an denen unterschiedliche Arten von Organisationen beteiligt sind und/oder
- in deren Rahmen unterschiedliche Arten von Aktivitäten entwickelt werden und/oder
- die Bürger/innen verschiedener Zielgruppen einbeziehen.
Antragsberechtigte
Vereine und Verbände, Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie lokale und regionale Behörden u.a. mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder. Bibliotheken können, wenn sie in öffentlicher Trägerschaft stehen, keine eigenen Anträge in diesem Bereich stellen. Sie können jedoch über den Träger, wenn dieser als Antragssteller oder Partner fungiert, in die Projektaktivitäten eingebunden werden und dort Aufgaben übernehmen. Teilnahmeberechtigte Länder sind die 28 EU-Mitgliedstaaten.
Einreichfrist
Es gibt eine Einreichfrist pro Jahr. Aktuelle Fristen finden sich bei der Kontaktstelle des Programms.
Teilnahmebedingungen:
• Dauer max. 18 Monate
• Fördersumme max. 100.000 Euro
• Die Projekte sollten eine deutliche europäische Dimension aufweisen.
• transnationale Projekte werden bevorzugt
Förderbeispiele aus der Periode 2014-2020
Sind hier zu finden.
Förderbeispiele aus der Periode 2007-2013
Beispiele von Projekten, die sich thematisch mit der Zeit des Nationalsozialismus und Stalinismus befassen und im Rahmen von Aktion 4 „Aktive europäische Erinnerung“ des Programms EfBB 2007-2013 gefördert wurden, finden sich in der Broschüre „‚Aktive europäische Erinnerung‘ in Deutschland“, die von der Kontakstelle EfBB herausgegeben wurde.
Im Programmbereich 2 „Demokratisches Engagement und Partizipation“ sind für Organisationen, Einrichtungen und lokale sowie regionale Behörden zwei Förderformen vorgesehen, die Projekt- und Strukturförderung. Eine Strukturförderung ist wie im Programmbereich 1 für Bibliotheken und/oder ihre Träger aufgrund der Teilnahmebedingungen (z.B. geographische Abdeckung) nur sehr schwer zu erreichen.
Die Projektförderung ist in drei Bereichen vorgesehen:
1. Bürgerbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften
In diesem Bereich sind Städte, Gemeinden, Kreise und regionale Behörden, Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder und eigenem Rechtsstatus antrags – und partnerberechtigt. Bibliotheken könnten im Rahmen dieser Aktivitäten über ihre Träger involviert werden, sind aber selber nicht antragsberechtigt.
Alle aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage der Kontaktstelle.
Teilnahmebedingungen:
- bestehende oder angebahnte Partnerschaften sowie anders geartete Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Kommunen
- mind. zwei Kommunen/Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern
- Bürgerbegegnung muss in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden
- mind. 25 Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Kommunen
- Finanzierung:
- maximaler EU-Zuschuss: 25.000 Euro
- auf der Basis von Pauschalsätzen
2. Vernetzung von Partnerstädten
Hier sind neben Städte, Gemeinden, Kreise und regionale Behörden, Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen zudem Kreise und regionale Behörden antragsberechtigt. Bibliotheken könnten im Rahmen dieser Aktivitäten über ihre Träger involviert werden, sind aber selber nicht antragsberechtigt.
Alle aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage der Kontaktstelle.
Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Projekts müssen:
- mind. vier Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.) umgesetzt werden;
- mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, beteiligt sein.
- Dauer max. 24 Monate
- Fördersumme max. 150.000 Euro
3. Projekte der Zivilgesellschaft
Für Projekte der Zivilgesellschaft werden transnationale Kooperationsprojekte von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert, die zur Reflexion über die EU, ihre Grundwerte, ihre Zukunft anregen oder zur Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen beitragen. Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, Netzwerke, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen etc. mit eigenem Rechtsstatus und Sitz in einem der antragsberechtigten Länder. Lokale und regionale Verwaltungen können als Partner in das Projekt involviert werden.
In diesem Bereich sind Bibliotheken nicht antragsberechtigt, der jeweilige Träger kann jedoch als Partner im Projekt fungieren (Kommunen/Städte sind in diesem Bereich nicht antragsberechtigt) und die Bibliothek kann in die Aktivitäten integriert werden.
Alle aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage der Kontaktstelle.
Teilnahmebedingungen:
• mindestens drei Partner aus unterschiedlichen Ländern
• Dauer max. 18 Monate
Finanzierung:
• Fördersumme max. 150.000 Euro
Grundsätzliche Chancen für Bibliotheken, an einem Projekt des Programmes „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) teilzunehmen, ermöglichen sich in einer guten Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger, bzw. mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die über einen eigenen Rechtsstatus verfügen und als Antragssteller oder Partner fungieren können. Dies sollte die Bereitschaft für eine Projektinitiative oder die Teilnahme an einem Projekt im EfBB nicht hemmen, sind doch die Inhalte und Ziele des Programms im öffentlichen Auftrag und in den vielseitigen Aktivitäten von Bibliotheken wiederzufinden. Allerdings erfordert die Konstellation eine gute Sichtbarkeit der Bibliothek, der gute Draht zum Träger und eine gute Koordination und Absprache mit möglichen Projektpartnern.
Weitere Informationen, Beratung sowie Unterstützung bei der Projektpartnersuche bietet die nationale Kontaktstelle in Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.