ERASMUS+: EU-Förderung für den Bildungsbereich

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Das Programm soll die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit voranbringen; die Kompetenzen des Bildungspersonals sowie die Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Mobilität und Bildungspartnerschaften als Schlüsselaktionen

Zur Erreichen der Ziele von Erasmus+ sieht das Programm drei Leitaktionstypen vor:

  1. Lernmobilität von Einzelpersonen: Zwei Drittel des Budgets sind für die Mobilität von Einzelpersonen vorgesehen, und zwar sowohl innerhalb der EU als auch darüber hinaus
  2. Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren: mit der Unterstützung von strategischen Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Ausbildungsstätten und Einrichtungen der Erwachsenenbildung), Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen
  3. Unterstützung politischer Reformen: zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Es ist somit eine sektor- und bildungsbereichsübergreifende Zusammenarbeit möglich.
Die Programmteile, welche die Bildung betreffen, sind folgendermaßen aufgegliedert (in Klammern die Namen der Programmteile aus älteren Programmgenerationen):

  • Schule (COMENIUS)
  • Hochschule (ERASMUS)
  • Berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und
  • Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG)

Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um. Wichtig für Bibliotheken ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).  Sie betreut das Bildungsprogramm von Erasmus+ für die Sektoren Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Die weitere für Bibliotheken relevante Nationale Agentur ist die für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA im DAAD). Hier werden Hochschulangehörige beraten.

Weitere Informationen:
www.erasmusplus.de

Die Möglichkeiten, Förderungen über Erasmus+ zu erhalten, sind für Bibliotheksmitarbeiter*innen unterschiedlich.

Im Bereich der Öffentlichen Bibliotheken ist das Programm nur für Personen, die unmittelbar in der Ausbildung (Berufsbildung) oder Vermittlung (Erwachsenenbildung) beschäftigt sind und für FaMIs während der Ausbildung nutzbar.

Die nationale Kontakstelle zur Beratung ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB).

Weiter können Bibliotheksmitarbeiter an  Hochschulen Förderungen über Erasmus+ ehalten. Ihre Ansprechpartner sind die International Offices der Hochschulen und die allgemeine Beratung zum Programm erfolgt über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Die generelle Struktur des Programms ist aber in beiden Fällen die gleiche: es ist aufgeteilt in Fördermaßnahmen zur „Mobilität“, zu „Strategischen Partnerschaften“ und zur „Politikunterstüzung“.

Hinsichtlich der Information über die Mobilitätsförderung von Auszubildenen gibt es ein  sehr hilfreiches Angebot. Sogenannte EuroApprentices, die während ihrer Ausbildung mit Erasmus+ im Ausland waren, können für einen Erfahrungsbericht und Tipps eingeladen werden. In Deutschland sind zwei von ihnen FaMIs.

Über die Plattform IMOTION können sogenannte Staff Weeks und Job-shadowings recherchiert werden, die Teilnahme beschränkt sich jedoch auf Hochschulangehörige.

In dieser Förderschiene sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Weiterbildung (z.B. durch Fortbildung oder Job-Shadowing)
  • interkulturelle und Fremdsprachenkompetenzen entwickeln
  • Lehrtätigkeit (z.B. Kurzzeit-Dozentur)
  • Teilnahme an  Staff Weeks

Übergeordnetes Ziel ist eine strukturierte Fortbildung von Mitarbeiter/innen in Bildungseinrichtungen durch verbesserte personelle, soziale und fachliche sowie internationale Kompetenzen; eine Erweiterung beruflicher Handlungsoptionen; ein besseres Verständnis der Bildungssysteme in Europa; eine Sensibilisierung für Diversität und besondere Bildungsbedarfe sowie eine gesteigerte Motivation und Arbeitszufriedenheit.

Die Mobilität  soll zudem zu längerfristigen Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen in verschiedenen Ländern führen. Die Einrichtungen sollen durch die Mobilität ihrer Mitarbeiter/innen noch besser in der Lage sein, innovative, bedarfsorientierte und attraktive Angebote zu entwickeln.

Rahmenbedingungen:

  • Die einzelne Mobilität kann zwei Tage bis zwei Monate dauern.
  • Die dabei erworbenen Kompetenzen werden anerkannt.
  • Die Antragstellung erfolgt durch die entsendende Bibliothek bei der jeweiligen Nationalen Agentur. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch zwei externe Gutachter/innen.
    Bis zu drei Bibliotheken können sich zu einem Antrags-Konsortium zusammenschließen, um gemeinsam Personal ins Ausland zu entsenden, um den Antragsaufwand für die einzelne Einrichtung zu verringern.
  • Im Antrag muss dargelegt werden, inwieweit die neu erworbenen Kompetenzen des Personals in der Bibliothek eingesetzt werden sollen.
Weitere Informationen:

Kernziele strategischer Partnerschaften sind der Transfer, die Entwicklung und Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung auf organisatorischer, lokaler oder regionaler Ebene. Diese sollen zur Modernisierung von Bildungseinrichtungen führen.

Gefördert wird der Aufbau von kleinen und großen Partnerschaften; von Netzwerken zwischen Bildungseinrichtungen untereinander sowie zwischen Bildungseinrichtungen im Hochschulbereich und Unternehmen, so genannte „Wissensallianzen“, und IT-Plattformen.

Mögliche Maßnahmen:

  • Netzwerken, Erfahrungsaustausch und Austausch von Beispielen guter Praxis
  • Kooperationen mit verschiedenen Akteuren im Bildungsbereich (Öffentlicher Sektor, Arbeitswelt, Zivilgesellschaft)
  • Innovative Praxis (Entwicklung von Methoden, Konzepten, Curricula, Kursen etc.)
  • Anerkennung von Kompetenzen unter Anwendung der EU-Rahmen und -Instrumente
  • Gesellschaftspolitisches Engagement und Unternehmergeist

Inhaltlich können für den Bereich Erwachsenen- oder Berufsbildung zum Beispiel Themen wie Inklusion von Benachteiligten, politische Bildung und aktive Bürgerschaft, Seniorenbildung und intergenerationelles Lernen, Sprachenlernen und Multilingualität, kulturelle und interkulturelle Bildung, Umweltbildung, Eltern- und Familienbildung im Zentrum stehen.

Rahmenbedingungen:

  • Mind. drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern (max. zehn Partner)
  • Projektdauer: zwei bis drei Jahre (abhängig vom Projektvolumen)
  • Förderhöhe: max. 150.000 Euro pro Jahr (insgesamt max. 450.000 Euro)
  • Antragstellung bei der zuständigen Nationalen Agentur des Projektkoordinators für die gesamte Partnerschaft
  • Die Bewertung der Anträge erfolgt durch zwei externe Gutachter/innen

Bewilligungskriterien für strategische Partnerschaften 

1. Relevanz

  • Die Projektpartnerschaft passt zu den Zielen und Prioritäten des Programms
  • Klare und prägnante Darstellung der Projektziele
  • Das Projekt ist innovativ und/oder ergänzt die Initiativen der beteiligten Einrichtungen
  • Deutlicher europäischer Mehrwert

2. Qualität

  • Klare und prägnante Darstellung aller Projektphasen
  • Kohärenz zwischen Zielen und Aktivitäten, Projektdauer und Projektbudget
  • Wie sollen Lernergebnisse anerkannt werden?
  • Auswahl und Eignung von Partnereinrichtungen; Verteilung von Rollen und Aufgaben; Akteurevielfalt (ggf. sektorübergreifend)
  • Kommunikation mit Partnern und mit Dritten (z.B. Stakeholdern)
  • Wie sollen Projektergebnisse evaluiert werden?
  • Welche potentielle Wirkung hat die strategische Partnerschaft auf Nutznießer?
  • Qualität des Verbreitungsplans, ggf. inkl. der kostenlosen Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien
  • Wie nachhaltig ist die Zusammenarbeit, ggf. auch über das Projektende hinaus?

3. Wirkung und Nachhaltigkeit

  • Die Anwendung der Projektergebnisse soll bei allen am Projekt beteiligten Einrichtungen sichergestellt sein.
  • Die Ergebnisse sollen auf andere Einrichtungen bzw. andere rechtliche, strukturelle, geographische, sozio-kulturelle oder sprachliche Kontexte übertragbar sein.
  • Die Ergebnisse sollen eine nachhaltige Wirkung haben für die teilnehmenden Einrichtungen, für die Teilnehmenden sowie auf Systemebene.
Weitere Informationen:

Mit den Maßnahmen zur Politikunterstützung fördert die EU-Kommission Projekte, die ihre eigenen politischen Schwerpunktsetzungen unterstützen. Es geht hier um die sektorübergreifende Kooperation von Bildungseinrichtungen unter Einbezug von politischen Entscheidungsträgern, um die europäische Bildungslandschaft zukunftsfähig zu machen.

Es gibt hier drei Förderlinien: zukunftsweisende Kooperationsprojekte, experimentelle Maßnahmen und Projekte zur Sozialen Integration

In den einzelnen Förderlinien werden Aufrufe zu einzelene Schwerpunktthemen veröffentlicht.

Politikunterstüzung im Bereich Erwachsenenbildung.

Politikunterstützung im Bereich Berufsbildung.

Library Network Support Services in Armenia, Moldova and Belarus

Dieses Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, Bibliotheken aus den drei beteiligten Ländern durch Personalentwicklungsinstrumente und Schulungen zu modernisieren. Es lief drei Jahre von 2016 bis Ende 2018. Das Curriculum der verschiedenen Kursaktivitäten umfasste sehr grundsätzliche Themen wie Englisch für Bibliotheksbedarfe, Marketing, Management, Informationskompetenz, Digitale Infrastrukturen und digitaler Service sowie Inklusion. Insgesamt wurden 1173 Mitarbeiter*innen von Bibliotheken geschult.

Website

 

Daily innovators and daily educators in the libraries

An diesem Projekt waren Einrichtungen der Länder Polen, Lettland, Litauen, Norwegen, Holland und Belgien beteiligt. Es dauerte von 2015 bis August 2018. Es ging hauptsächlich um die Rolle von Bibliotheken für die Schaffung positiver Begleitumstände für die Erwachsenenbildung. Neben einer vergleichenden Analyse zu diesem Thema wurden Fortbildungsveranstaltungen in vier der beteiligten Länder durchgeführt.

Dokumentation des Projektes (pdf)

 

LinkINjob: job-hunting with the help of librarians

Ziel des Projektes LinkINjob, bei dem zwischen 2014 und 2016 bibliothekarische Einrichtungen aus sieben europäischen Ländern (Österreich, Bulgarien, Finnland, Irland, Litauen, Rumänien und Slowenien) zusammengearbeitet haben, war die Entwicklung von Lernaktivitäten für Arbeitslose, um sie besser auf die Jobsuche vorzubereiten und sie bei der Jobsuche zu unterstützen. Zum Abschluss des Projekts erschienen eine umfangreiche Dokumentation und ein Handbuch in den Sprachen der verschiedenen beteiligten Partnerländer.

Website

Das Programm hat eine politische Ausrichtung. Die geförderten Projekte sollen:

  • als Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Bildungspolitik dienen.
  • sich an der EU2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum orientieren bzw. dazu einen Beitrag leisten.
  • einen nachweislichen europäischen Mehrwert haben
  • für strategische Partnerschaften im Bereich Erwachsenenbildung gilt: die Projekte müssen sich inhaltlich an der Europäischen Agenda für Erwachsenenbildung orientieren. weitere Informationen
  • nachhaltig wirksame Projektergebnisse zum Ziel haben.
  • kohärent zu den Zielen der jeweiligen Aktion – Mobilität oder Bildungspartnerschaft – sein.
  • bedeutsam hinsichtlich der Ziele und Bedürfnisse der Einrichtung und des beteiligten. Bildungspersonals sein;
  • die sich aus der Mobilität des Bildungspersonals ergebenden. Lernergebnisse sollen auch im Arbeitsalltag für die Teilnehmenden bedeutsam sein.

Konkret sollen die Projekte zur Verbesserung von Schlüsselkompetenzen des Bildungspersonals und damit zu Stärkung der Qualität des europäischen Bildungssektors beitragen und die internationale Dimension in der europäischen Bildung fördern.

Für die Skizzen- und Antragsberatung der zuständigen Behörde NA-BIBB:

Weitere Informationen:
www.erasmusplus.de

Redaktion und Kontakt
Carina Böttcher
Tel: (030) 644 98 99 - 31

foerderung@bibliotheksverband.de

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