E-Books
Bücher erscheinen inzwischen parallel zur Printausgabe häufig auch in elektronischer Version. Die Nachfrage nach Büchern in elektronischer Form ist in den letzten Jahren, und gerade auch während der Corona-Pandemie stark angestiegen. 2020 wurden in Öffentlichen Bibliotheken über die sog. „Onleihe“ der Firma „divibib“ 46 Mio. E-Medien entliehen, zusätzlich kommen noch weitere Entleihungen über die App „Libby“ der Firma Overdrive hinzu. Die Ausleihe digitaler Medien über die „Onleihe“ stieg gegenüber 2019 um 24 % – für Viele die einzige Möglichkeit in Corona-Zeiten, ihre Bibliothek zu nutzen. (Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik 2020)
E-Books haben auch die Welt der Bibliotheken nachhaltig verändert. Was ihre Nutzer*innen immer stärker nachfragen, können Öffentliche Bibliotheken jedoch nur bedingt zur Verfügung stellen: die „Ausleihe“ auch von elektronischen Büchern. Die elektronische „Ausleihe“ in Öffentlichen Bibliotheken ist, anders als die Ausleihe gedruckter Werke, gesetzlich noch ungeregelt. Öffentliche Bibliotheken können daher unter den derzeitigen Bedingungen nur die E-Books zur Ausleihe anbieten, bei denen der Verlag und der*die Autor*in ihr Einverständnis gegeben haben. Insbesondere neue E-Books werden den Bibliotheken erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr angeboten.
Was sind E-Books?
Ein E-Book ist ein in elektronischer Form verfügbarer Inhalt, der zum Nachschlagen oder Lesen Geräte mit Bildschirm benötigt. E-Books werden in der Regel online gelesen oder auf ein tragbares Gerät heruntergeladen (wie E-Reader, PCs, Handys, Smartphones oder Tablet-PCs).
Verbreitung von E-Books in Deutschland
In den vergangenen zehn Jahren ist der Anteil von E-Books am Buchmarkt zwar gestiegen, insgesamt ist ihr Anteil am Umsatz jedoch nach wie vor gering. Zuletzt erlebten E-Books durch die Corona-Pandemie auf dem Buchmarkt einen leichten Aufwind: 2020 lag der ihr Umsatzanteil bei 5,9 % im Vergleich zu 5 % in 2019 (Quelle). Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom hat sich durch die Pandemie auch die Anzahl der Bundesbürger*innen erhöht, die E-Books lesen. Nach jahrelanger Stagnation stieg die Zahl von etwa 25 % auf 30 % an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2020. (Quelle)
Auch die Bibliotheken spüren eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach elektronischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Dies wurde während der Corona-Pandemie noch deutlicher, als viele Bibliotheksgebäude für den Ausleihbetrieb physischer Medien geschlossen waren und die Nachfrage nach elektronischen Medien in die Höhe schoss. Öffentliche Bibliotheken dienen der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung der Bevölkerung und als Einrichtung ihrer kulturellen Teilhabe und Freizeitgestaltung. Bibliotheken stellen sicher, dass alle Menschen Zugang zum Wissen der Welt haben. Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die verfassungsrechtliche Grundlage bibliothekarischer Praxis. Bibliotheken sind zentrale Orte für die Realisierung dieses Grundrechts. Diesen gesellschaftlichen Auftrag müssen Bibliotheken auch in der digitalen Welt erfüllen können.
Wissenschaftliche Bibliotheken bieten ihren Leser*innen schon seit geraumer Zeit vielfältige elektronische Inhalte an, es werden mehr Ausgaben für digitale Medien als für analoge Medien getätigt: 2020 betrug der Anteil der digitalen Medien (inkl. Zeitschriften) an den Ausgaben der wissenschaftlichen Bibliotheken fast 65 % (Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik 2020).
Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, die E-Books und andere E-Medien verleihen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Einer der beiden Hauptanbieter elektronischer Lizenzen im Öffentlichen Bibliotheksbereich, die DiviBib GmbH verzeichnete 2014 805 Öffentliche Bibliotheken in Deutschland, die die von ihr sogenannte „Onleihe“ nutzen, in Frühjahr 2020 waren es über 2.100 (Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik 2020).
Der Verleih von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken
Die derzeitigen Probleme in Bezug auf den Verleih von E-Medien liegen für Öffentliche Bibliotheken vor allem in der fehlenden rechtlichen Grundlage. Hinzu kommen manchmal schwer zu kalkulierende Lizenzbedingungen.
Rechtliche Situation beim Verleih analoger und digitaler Medien
Der Verleih analoger Medien in Papierform oder auf CDs / DVDs in Bibliotheken ist rechtlich eindeutig geregelt. So ergibt sich aus den §§ 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) für Bibliotheken die Erlaubnis, Werke zu verleihen, die auf physischen Trägern wie Papier oder CD-ROM veröffentlicht werden. Der Urheber bzw. Rechteinhaber verliert nach erstmaligem Verkauf im Gebiet der Europäischen Union sein Verbreitungsrecht (sog. „Erschöpfungsgrundsatz“), so dass Bibliotheken ein Werk sofort nach Erscheinen kaufen können. Für Bibliotheken ist demnach keine zusätzliche Genehmigung für den Kauf und die anschließende Ausleihe erforderlich.
Autor*innen und Verlagen steht als Entschädigung für durch Bibliotheksausleihen entgangene Einnahmen zusätzlich zum Kaufpreis eine weitere Vergütung zu – „Bibliothekstantieme“ genannt – (§ 27 Abs. 2 UrhG und § 54 UrhG). Diese Vergütung wird von Bund und Ländern getragen. Die für die Berechnung zugrunde liegenden Ausleihen werden stichprobenartig in jeweils wechselnden Bibliotheken erfasst. Diese werden von der Kultusministerkonferenz auf Vorschlag des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) ausgewählt.
Bibliotheken erwerben analoge Medien nach ihren eigenen Qualitätskriterien bei ihren selbst gewählten Lieferanten. Sie sind dabei nur durch ihre finanziellen Ressourcen begrenzt. Somit können sie den freien Zugang zu Informationen für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten.
Im Gegensatz dazu ist der „Verleih“ digitaler Medien durch Bibliotheken nicht gesetzlich geregelt. Die oben dargestellten Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes gelten ausschließlich für Werke, die auf physischen Trägern veröffentlicht sind. Für nicht-körperliche Formate wie PDF- oder EPUB-Dateien gilt nach Auffassung vieler Jurist*innen der Erschöpfungsgrundsatz nicht.
Öffentliche Bibliotheken können damit keine auf dem freien Markt erhältlichen E-Books für den „Verleih“ an ihre Nutzer*innen erwerben. Die Rechteinhaber können frei entscheiden, ob sie mit den Bibliotheken bzw. denen von ihnen beauftragten Firmen entsprechende Lizenzen abschließen – und falls ja, unter welchen Bedingungen. Für alle Arten der Nutzung von E-Books in Bibliotheken ist somit eine gesonderte Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.
In der digitalen Welt werden elektronische Werke in der Regel über eine Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt. Ausleih-Plattformen wie die „Onleihe“ der divibib GmbH oder „Libby“ von OverDrive Inc., der zweite in der Bibliotheksbranche in Deutschland aktive Aggregator, haben zwar eine Vielzahl von Titeln mit den Verlagen verhandelt und stellen Bibliotheken entsprechende Lizenzen zur Verfügung, eine gängige Lizenzbedingung ist aber vor allem das sogenannte „Windowing“: Neue E-Books werden den Firmen für die Bibliotheken erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr angeboten. So sind es derzeit die Autor*innen und Verlage, die entscheiden, ob und wann ein E-Book von einer Bibliothek für ihre Nutzer*innen zur Verfügung gestellt werden kann. Bibliotheken können somit ihrem Auftrag, nämlich der Gewährleistung des Zugangs zu Wissen und Information in der digitalen Welt nur noch bedingt nachkommen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Auch finanziell gibt es für Öffentliche Bibliotheken bei der „Ausleihe“ von E-Medien einiges zu bedenken.
Kosten der „E-Ausleihe“ in Öffentlichen Bibliotheken
Um die Ausleihe von E-Books anbieten zu können, müssen Bibliotheken an mehreren Stellen investieren. Zunächst benötigen sie eine technische Grundausstattung, die je nach Größe und gewünschten Funktionen mehrere tausend Euro kosten kann. Diese Ausgaben sind unerlässlich, denn erst sie ermöglichen den Leser*innen, von der Internetseite der Bibliothek auf die Dateien zuzugreifen, die sie herunterladen wollen.
Zusätzlich zur technischen Infrastruktur muss die Bibliothek für jedes Medium, das sie über die elektronische Ausleihe anbieten will, eine Lizenz erwerben. Sie erwirbt damit die Zugriffsmöglichkeiten auf einen Datenpool.
Der Preis für eine Lizenz ist grundsätzlich frei verhandelbar, ist aber häufig an eine bestimmte Anzahl von „Ausleihen“ gekoppelt. Die Dauer der Lizenzierung ist meistens zeitlich beschränkt. Auf diese Weise wird die Ausleihe eines gedruckten Buches nachgebildet, dass sich nach einiger Zeit abnutzt.
Buchpreisbindung
Das E-Book ist für die Verbraucher*innen im Hinblick auf die Anwendung der Buchpreisbindung den gedruckten Büchern gleichgestellt (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 BuchPrG), wonach: „Bücher im Sinne des Gesetzes alle Produkte sind, die Bücher substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend buchhandels- oder verlagstypisch anzusehen sind“.
Da die Lizenzen für die Bibliotheksausleihe jedoch frei verhandelbar sind, verlangen die meisten Verlage höhere Preise für die Bibliotheksausleihe, denn Bibliotheken müssen für den Verleih zusätzliche kostenpflichtige Rechte erwerben, die Endnutzer*innen nicht benötigen (Verbreitung, Übertragung auf verschiedene Geräte etc.).
Mehrwertsteuer
Das E-Book wurde in Hinblick auf die Mehrwertsteuer ebenfalls den gedruckten Büchern gleichgestellt: Seit einigen Jahren gilt für gedruckte Bücher und Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % ebenso für elektronische Ressourcen.
Praxis des E-Book-"Verleihs" in Deutschland
In Öffentlichen Bibliotheken funktioniert die E-Medien-„Ausleihe“ technisch über Ausleihplattformen wie z.B. die App „Onleihe“ der Firma divibib GmbH oder die App „Libby“ der Firma OverDrive Inc.
Da Bibliotheken für jedes Medium, das sie über die elektronische Ausleihe anbieten wollen, zuvor eine Lizenz erwerben müssen, und selbst personell nicht in der Lage sind, mit allen Verlagen Lizenzverhandlungen zu führen, nutzen sie die Dienste der Aggregatoren mit ihren Ausleihplattformen. Diese Aggregatoren wie divibib GmbH oder OverDrive Inc. wiederum verhandeln mit den Verlagen. Die Bibliotheken können dann aus der bereitgestellten Datenbank diejenigen Titel auswählen und entsprechende Lizenzen mit den Aggregatoren abschließen, die sie ihren Nutzer*innen zur Verfügung stellen wollen. Die Bibliothekskund*innen haben anschließend die Möglichkeit, auf diese Titel über die Webseite der Bibliothek zuzugreifen. Den Forderungen der Verlage nach Urheberschutz wird seitens der Aggregatoren durch ein Digital Rights Management (DRM) entsprochen.
Die „Onleihe“ ist die größte deutsche Ausleihplattform für digitale Medien, an der über 3.400 Bibliotheken in ganz Deutschland, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern teilnehmen (Stand: 2021, Quelle). OverDrive mit ihrer App „Libby“ ist die zweitgrößte auf dem deutschen Bibliotheksmarkt aktive Firma. Nur bei einer Bibliothek angemeldete Bibliotheksnutzer*innen können über einen Online-Zugriff E-Medien ausleihen, sie online nutzen oder auf einen E-Book-Reader, Computer, Tablet-PC oder ein Smartphone herunterladen. Nach dem Download ist die Datei für einen fest definierten Zeitraum nutzbar (in der Regel zwei bis drei Wochen), danach wird sie automatisch unbrauchbar.
E-Books in Wissenschaftlichen Bibliotheken
Die dargestellten Probleme beziehen sich auf die Situation der E-Book-„Ausleihe“ in Öffentlichen Bibliotheken, die sich beim Medienerwerb vor allem mit Publikumsverlagen und nicht mit wissenschaftlichen Fachverlagen auseinandersetzen. Publikumsverlage richten ihre Kaufangebote an die gesamte Bevölkerung, ebenso wie Öffentliche Bibliotheken.
In wissenschaftlichen Bibliotheken stellt sich die Situation anders dar:
- Der geschlossene Nutzerkreis an wissenschaftlichen Bibliotheken (Forschende, Lehrende, Studierende) ermöglicht beispielsweise, den Zugriff auf lizenzierte E-Books wesentlich nutzerfreundlicher über die IP-Ranges zu regeln und somit ohne nutzereinschränkende DRM-Einstellungen zu erlauben.
- Wissenschaftliche Verlage sind auf Bibliotheken angewiesen, denn Forschende, Lehrende und Studierende sind über die Bibliotheken an Universitäten und Forschungseinrichtungen die entscheidenden Zielgruppen für spezialisierte Fachliteratur und Datenbanken.
- Dennoch gibt es auch hier Probleme: Oft werden E-Books zu überteuerten Preisen angeboten und/oder gebündelt, wobei dann Werke mitgekauft werden müssen, die nicht von Interesse sind.
Interessenvertretung des Deutschen Bibliotheksverbandes
Auf Bundesebene macht sich der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) für die Belange der Bibliotheksnutzer*innen und in dem Zusammenhang für eine Lösung der E-Book-Problematik stark.
Aus Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes müssen die Rahmenbedingungen für die Ausleihe von E-Books und E-Medien dringend rechtlich geregelt werden. Öffentliche Bibliotheken brauchen eine gesetzliche Grundlage, um jedes im Gebiet der Europäischen Union auf dem Markt erhältliche E-Book erwerben und ihren Nutzer*innen zur Verfügung stellen zu können. Das Grundrecht aus Artikel 5 Grundgesetz „…sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können…“, kann in der digitalen Welt nur so gewährleistet werden.
Die letzte Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 dazu verpflichtet, dass Bibliotheken „auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“ (Quelle)
Dieser Verpflichtung ist die damalige Bundesregierung nicht nachgekommen: Der Zugang zu E-Medien hat sich für Bibliotheksnutzer*innen immer wieder verschlechtert. Fast alle aktuellen Titel werden seitens der Verlage vom Erwerb und Verleih durch Bibliotheken für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgenommen (sog. „Windowing“). Bevölkerungsschichten, die auf Öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden so von diesen Werken ausgeschlossen.
Während des Verfahrens zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Urheberrecht hatte der Bundesrat empfohlen, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser Paragraf sollte die Verlage gesetzlich verpflichten, Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald diese auf dem Markt erhältlich ist. Dazu sollte auch das Recht einer Bibliothek gehören, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen. Zum Bedauern des dbv hat der Bundestag diese Empfehlung nicht in die Novellierung des Urheberrechts im Mai 2021 aufgenommen.
Die Ampelkoalition hat das Thema der E-Ausleihe in ihren Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 aufgenommen. Darin heißt es: „Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.“ (Quelle)
Der dbv wird sich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese Ankündigung umgesetzt und endlich eine gesetzliche Grundlage für den sog. „E-Verleih“ geschaffen wird.
- 10.2021 dbv reagiert auf Stellungnahme im „Zwischenbericht“ der Initiative „Fair Lesen“
- 03.2021 Stellungnahme des dbv zum Vorschlag des Bundesrats für E-Lending
- 09.2020 Stellungnahme des dbv zu einer gesetzlichen Grundlage für elektronische Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken
- 12.2019 Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes zur GfK-Studie zur „Onleihe“
- 03.2019 Bibliotheksverband fordert: Bibliothekstantieme auch für Ausleihe von E-Books
- 02.2017 Stellungnahme des Deutscher Bibliotheksverbands zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken
- 10.2012 Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.: Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books
Weitere Informationen und Quellen
- Themenseite des dbv zu E-Books in Bibliotheken
- Themenseite E-Lending des internationalen Bibliotheksverbands IFLA
- Fragen und Antworten zum Thema E-Lending in Bibliotheken, Faktenpapier des dbv
- »E-Books sollen schlicht wie die gedruckten Exemplare behandelt werden« Artikel von Falko Löffler in BuB 02-03/2022.
- „‚Fair lesen, fair leihen‘? Die Debatte um ‚Fair Lesen‘ im Kontext der gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken.“ Beitrag von Anna-Katharina Bruhn und Nina Berndorfer in API Magazin, 3(1) 2022