Musikbibliotheken

Die Musikbibliothekslandschaft in Deutschland

Rund 350 Institutionen mit Beständen an Musikbüchern, Noten und Tonträgern verzeichnet das Musikinformationszentrum (MIZ) des Deutschen Musikrats, die zentrale Informationsstelle zum Musikleben in Deutschland. Davon können etwa drei Viertel hinsichtlich der Bestandszahlen und der fachlichen Leitung als Musikbibliotheken gelten. Ihnen gemeinsam ist die Tätigkeit im Dienste der Musikwissenschaft und der Musikpraxis – sie besitzen, sammeln und vermitteln Medien aus allen Bereichen der Musik -, ihre Ziele und Aufgaben sind jedoch unterschiedlich definiert. Ausgehend von Kriterien wie Sammlungsschwerpunkt, Funktion und Trägerschaft unterscheidet man vier Typen von Musikbibliotheken.

Wissenschaftliche Musikbibliotheken, das sind vor allem die Musikabteilungen an Staats-, Landes- und Universitätsbibliotheken, dienen vorrangig der musikwissenschaftlichen Lehre und Forschung. Sie verfügen neben wissenschaftlicher Fachliteratur über Quellenmaterial wie historische Musikhandschriften und Musikdrucke, Komponistennachlässe oder auch große historische Tonträgersammlungen.
Die bedeutendsten Musikbibliotheken dieses Typs sind die Musikabteilungen der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, der Bayerischen Staatsbibliothek in München und der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Zur Kategorie der wissenschaftlichen Musikbibliotheken zählen auch Bibliotheken an Forschungs- und Dokumentationseinrichtungen, die sich nur einem bestimmten Komponisten oder Gebiet der Musik widmen wie z.B. das Beethoven-Haus in Bonn, das Zentrum für Populäre Kultur und Musik (früher Volksliedarchiv) in Freiburg oder das Archiv Frau und Musik in Frankfurt am Main.
Einen Sonderstatus nimmt die Deutsche Nationalbibliothek mit dem Deutschen Musikarchiv in Leipzig ein. Dieses ist der zentrale Sammelort für Notenausgaben und Tonaufnahmen in Deutschland. Die Musikverlage und Musiklabels sind verpflichtet, je zwei Belegstücke abzuliefern: ein Exemplar wird am Leipziger Standort archiviert und zur Nutzung bereitgestellt, das zweite Exemplar wird an den Standort in Frankfurt weitergegeben.

Öffentliche Musikbibliotheken sind in kommunale Bibliothekssysteme eingebunden und richten sich, deren Auftrag entsprechend, an eine breite Öffentlichkeit. Musikinteressierte finden hier neben musikalischer Fachinformation Musikbücher, Musiktonträger und Noten für alle möglichen Instrumente und Besetzungen. Öffentliche Musikbibliotheken leisten in besonderem Maße Kontakt- und Öffentlichkeitsarbeit und sind unverzichtbare Partner musikalischer Bildungs- und Kultureinrichtungen wie Musikschulen, allgemeinbildende Schulen und Vereinigungen des Laienmusizierens. Nicht wenige sammeln und dokumentieren Daten zum örtlichen Musikleben und/oder sind durch die Übernahme von Nachlässen und Sondersammlungen über ihre primäre Aufgabe hinausgewachsen. Große und bedeutende öffentliche Musikbibliotheken finden sich in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart.

Musikhochschulbibliotheken verstehen sich als zentrale Lernorte ihrer jeweiligen Institution. Sie unterstützen ihre Klientel durch Bereitstellung von Medien für Studium, Forschung und Lehre sowie durch Vermittlung von Fachinformationen aller Art. Eine zentrale Aufgabe ist die Beschaffung und Betreuung von Aufführungsmaterialien für die diversen Hochschulensembles und Hochschulkonzerte. Ausleihberechtigt sind in der Regel nur Mitglieder und Studierende der jeweiligen Institution, es gibt jedoch vereinzelt Musikhochschulbibliotheken, die sich externen Interessenten öffnet wie die Bibliothek der Folkwang Universität Essen oder die Bibliothek der Universität der Künste Berlin. Zur Arbeitsgemeinschaft der Musikhochschulbibliotheken gehören auch Bibliotheken an anderen musikalischen Aus- und Weiterbildungsstätten wie Landesmusikakademien oder Kirchenmusikschulen.

Rundfunk- und Orchesterbibliotheken, zu denen auch die Bibliotheken an Opernhäusern zählen, dienen der Programm- und Spielplangestaltung des jeweiligen Hauses und sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Sie verwalten das Notenmaterial, das für Produktionen und Aufführungen benötigt wird. Ein besonderes Arbeitsfeld ist die Beschaffung von Leihmaterialien für große Opern- und Orchesterwerke, deren Aufbereitung für die Praxis oft unter hohem Termindruck erfolgt. Diese Aufgabe haben die Rundfunk- und Orchesterbibliotheken mit den Musikhochschulbibliotheken gemeinsam.

Räumliche Verteilung und Organisation

Die genannte Einteilung ist nur eine grobe Richtschnur für die Vielfalt der Musikbibliothekslandschaft. Die Grenzen zwischen den einzelnen Sparten sind oft fließend, sodass es in der Praxis zu Überschneidungen kommt.

Die meisten Musikbibliotheken gibt es erwartungsgemäß in den drei bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, wobei selbst dort ganze Landstriche wie z.B. Ostwestfalen, Süd- und Ostbayern oder Oberschwaben als musikbibliothekarisch unterversorgt gelten müssen. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind musikbibliothekarisch sehr gut bis gut ausgestattet. Unter den neuen Bundesländern wartet Sachsen mit einer stattlichen Anzahl renommierter Musikbibliotheken auf, schwerpunktmäßig in Leipzig und Dresden. Als unzureichend, um nicht zu sagen schlecht,  muss aus musikbibliothekarischer Sicht die Situation in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und im Saarland bezeichnet werden. 

Rund 150 Musikbibliotheken sind in der deutschen Ländergruppe des Berufsverbandes IAML, der „International Association of Music Libraries, Archives and Documentation Centres“, vertreten. Ihre Organisation in vier Arbeitsgemeinschaften spiegelt die Typologie der Musikbibliotheken wider. Nicht in der IAML organisiert sind reine Schallarchive und Phonotheken. Für sie ist die IASA (International Association of Sound and Audiovisual Archives) zuständig.

Weiterführender Link

Funtenberger, Verena: Musikbibliotheken im Zeitalter des digitalen Wandels (BuB, 01.04.2016)

Redaktion und Kontakt
Autorin: Verena Funtenberger (AIBM)

Text erschienen in: BuB – Forum Bibliothek und Information, Nr. 04/2016

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