Formale Voraussetzungen

Vor und während eines Arbeitsaufenthaltes im Ausland sind eine Reihe wichtiger Formalitäten zu erledigen, die von Land zu Land verschieden sein können. Auch müssen sehr lange Vorlaufzeiten eingeplant werden.

Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Deutsche Staatsbürger dürfen in den Mitgliedsländern der EU arbeiten, ohne dafür eine Erlaubnis zu benötigen. In den neuen Mitgliedsländern gelten Übergangsregeln. Im Job sind EU-Ausländer den einheimischen Arbeitnehmern rechtlich gleichgestellt und haben dieselben Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung.

Außerhalb der Europäischen Union benötigen deutsche Staatsbürger in vielen Ländern zusätzlich zum Visum noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Bei Fragen zu Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen informiert das Auswärtige Amt oder die Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder. Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie hier.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Wer in Deutschland für einen Beruf qualifiziert ist, darf ihn grundsätzlich in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten ausüben. Ausnahmen gibt es bei reglementierten Berufen, zu denen die bibliothekarischen Berufe nicht gehören.

Die Anerkennung der Diplome fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten, d. h. sie müssen immer von den Behörden der jeweiligen Staaten anerkannt werden. Informationen über die Anerkennung der Diplome in EU-Ländern finden Sie hier.

„NARIC“ (Netz der nationalen Informationszentren) ist für Fragen der Anerkennung akademischer Abschlüsse in den Mitgliedstaaten der EU zuständig. Die NARIC-Zentren informieren über die Anerkennungsverfahren im jeweiligen Land sowie darüber, an welche Behörden sich die Bürger für eine Anerkennung wenden müssen, falls das NARIC-Zentrum nicht selbst für solche Entscheidungen zuständig ist. Weitere Informationen und Adressen der NARIC-Zentren finden Sie hier.

Unterstützung bietet auch die Initiative Europass-Diplomzusatz. Dieser wird erfolgreichen Absolventen einer Hochschuleinrichtung ergänzend zum Originalabschlusszeugnis ausgestellt. Er trägt zur besseren Verständlichkeit der Hochschulabschlüsse insbesondere außerhalb des jeweiligen Ausstellungslandes bei. Informationen mit Links zu den nationalen Europass-Zentralstellen finden Sie hier.

Bei Problemen mit der Anerkennung eines Diploms in Europa hilft eine gebührenfreie EU-Hotline der Europäischen Kommission weiter.
EU-Hotline Diplom-Anerkennung:
Tel.: (0 08 00) 67 89 10 11 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz)

Auch für Übersee gilt: Berufsabschlüsse müssen bei den Behörden der jeweiligen Länder anerkannt werden.

In Nordamerika informieren beispielsweise die bibliothekarischen Berufsverbände über im Ausland erworbene bibliothekarische Abschlüsse. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt allerdings auf Berufsabschlüssen aus dem angloamerikanischen Raum.

American Library Association / Foreign Credentials Evaluation Assistance

Canadian Library Association / Foreign Credentials

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (ZaB), hat eine Datenbank aufgebaut, in der zahlreiche Informationen über ausländische Studienabschlüsse, Studienrichtungen sowie Hinweise auf Äquivalenzen von zurzeit ca. 90 Staaten hinterlegt sind. Die Informationen, die in dieser Datenbank gespeichert sind, können über das Internet abgerufen werden.

Der entsprechende Auszug aus der Datenbank wird der Bewerbung beigelegt. Ausländische Bildungsabschlüsse werden somit für den zukünftigen Arbeitgeber transparenter und vergleichbarer.

www.anabin.de

Wer die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses oder einzelner Prüfungsleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums oder zur Zulassung für ein Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule benötigt, wendet sich an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule, an der studiert oder promoviert werden soll.

Löhne, Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialversicherungen

Eine aktuelle und ausführliche Darstellung der verschiedenen Sozialsysteme in der EU ist hier zu finden.

Das Bundesverwaltungsamt informiert ebenfalls über Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland. Auf der Homepage können die Adressen der jeweils zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle für Auswanderer und Auslandstätige abgerufen werden.

Bewerbung

Ohne Kenntnisse der jeweiligen Landessprache hat man nur geringe Chancen auf ausländischen Arbeitsmärkten. Während für akademische Berufe fließende Landessprachkenntnisse zwingend erforderlich sind, genügen für Praktika oder Austauschprogramme oft auch Grundkenntnisse.

Europass ist ein neuer Service der Europäischen Kommission der hilft, die eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen in klar verständlicher Form darzustellen und zu präsentieren. Angeboten werden Musterlebensläufe, Beschreibungshilfen für Qualifikationen sowie ein Sprachenpass.

Ein Bewerbungstraining auf Englisch bietet die Jobline der Ludwig-Maximilians-Universität München an.

Redaktion und Kontakt
Hella Klauser
Tel: (030) 644 98 99 - 16 international@bibliotheksverband.de

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