Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten

Die Mehrzahl aller Stellen im Bibliotheksbereich ist im Öffentlichen Dienst angesiedelt, auch wenn einige private Unternehmen Bibliotheken unterhalten. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Bezahlung und gibt die Rahmenbedingungen für die Eingruppierung der Angestellten des Öffentlichen Dienstes vor. Es gibt ihn in unterschiedlichen Varianten für Kommunen, Länder und Bundeseinrichtungen; die Entgelttabellen sind öffentlich zugänglich. Für Beamte und Beamtinnen finden das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die geltenden Landesbesoldungsgesetze und Rechtsverordnungen Anwendung; die Besoldungstabellen sind ebenfalls öffentlich zugänglich.

Jede Stelle wird im TVöD / TV-L einer von 15 Entgeltgruppen zugeordnet; die Entgeltgruppen weisen darauf hin, wie anspruchsvoll die Tätigkeit ist und welcher Berufs- oder Studienabschluss dafür benötigt wird.
(Zur groben Orientierung: der Berufseinstieg als FaMI beginnt je nach Aufgabengebiet und Anteil der selbstständigen Leistungen bei EG 5 oder 6 und kann bei einem hohen Anteil an selbstständigen Leistungen in der Regel bis EG 9a eingruppiert sein. Aufgrund der Durchlässigkeit der Tarifverträge wären aber auch noch höhere Eingruppierungen möglich. Allerdings wird ab EG 9b ein Fachhochschulabschluss (Diplom, Bachelor) üblicherweise vorausgesetzt; in EG 12 ist das Aufgabengebiet durch das Maß der Verantwortung erheblich herausgehoben. Ab EG 13 ist in wissenschaftlichen und zunehmend auch in öffentlichen Bibliotheken üblicherweise ein Universitätsabschluss (Magister, Master) Voraussetzung.)
In der Regel wird bereits bei Stellenausschreibungen angegeben, um welche Entgeltgruppe es sich bei der Stelle handelt. Für jede Entgeltgruppe gibt es sechs „Stufen“; die für die Stelle passende Berufserfahrung (in Jahren) im jeweiligen Arbeitsgebiet bildet die Grundlage dafür, welcher Stufe ein/e Bewerber/in individuell zugeordnet wird.

Die Länder sind für die Eingruppierung von Beamten und Beamtinnen zuständig, daher weichen die Bezeichnungen der einzelnen Laufbahngruppen voneinander ab. Im Grundsatz werden vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) unterschieden, die sich ebenfalls hauptsächlich nach den erworbenen Schul- und Studienabschlüssen richten. Für Tätigkeiten im einfachen Dienst (A 2 bis A 5, teils auch A6) ist ein Hauptschulabschluss notwendig; diese Laufbahn kommt nur noch selten vor. Für den mittleren Dienst (A 6 bis A 9, teils auch A 5) ist entweder ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit einschlägiger Berufsausbildung als FaMI Voraussetzung. Für den gehobenen Dienst (A 9 bis A 13) ist die Fachhochschulreife oder Abitur sowie ein Studium notwendig. Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes (A 13 bis A 16) haben ein Hochschulstudium absolviert und mindestens einen Masterabschluss erworben. In den verschiedenen Laufbahngruppen gibt es ebenfalls verschiedene Stufen. Ein Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten und resultiert in einer Erhöhung des Grundgehalts. Auch ein Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn ist bei entsprechenden Fort- und Weiterbildungen möglich. Einen Überblick über die verschiedenen Besoldungs- und Laufbahngruppen finden Sie hier.

Die Kommission „Eingruppierung und Besoldung“ des Berufsverband Information Bibliothek (BIB) stellt auf der BIB-Website umfangreiche Informationen rund um das Thema Eingruppierung, Bezahlung und Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) / Tarifvertrag für den Öffenlichen Dienst der Länder (TV-L) zur Verfügung. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Experten und Expertinnen der Kommission.

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