Mitte März 2023 verkündete die Europäische Kommission eine Entscheidung zur Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Personalkosten im Rahmen von Horizont Europa. Ab dem 1. Mai 2024 können Personalkosten als „Stückkosten“ (unit costs) abgerechnet werden. Zur Einführung dieser neuen Regelung hat die Kommission eine umfassende Informationskampagne gestartet. Eine dazugehörige Informationsveranstaltung fand am 16. April 2024 statt, deren Aufzeichnung weiterhin verfügbar ist. Die notwendigen Änderungen zur Umsetzung des Verfahrens sind in der aktuellen Version 1.2 des Model Grant Agreements integriert.