Neue Möglichkeit zur Abrechnung von Personalkosten
Horizont Europa
Am 18. März 2023 hat die Europäische Kommission ihre Entscheidung für ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Personalkosten in Horizont Europa bekannt gegeben. Ab 01. Mai 2024 wird es möglich sein, Personal als „Stückkosten“ (unit costs) abzurechnen. Die Kommission hat bereits eine Informationskampagne zu der neuen Möglichkeit gestartet. Eine Informationsveranstaltung fand am 16. April 2024 statt; die Aufzeichnung ist noch verfügbar. In der aktuellen Version 1.2 des Model Grant Agreements werden die nötigen Änderungen zur Anwendung des Verfahrens umgesetzt.