Zum Umgang mit Dissertationen bei Aberkennung des Doktorgrades
Bibliotheken in zehn Bundesländern haben sich auf einen neuen Umgang mit plagiierten Dissertationen verständigt: Das im März 2024 veröffentlichte K10plus-Katalogisierungshandbuch für Hochschulschriften legt fest, dass bei Aberkennung des Doktorgrades verschiedene Angaben gelöscht werden, darunter der Name des Akademischen Betreuers und die verleihende Institution. Stattdessen wird der Hochschulschriftenvermerk Teil eines standardisierten Hinweises, der eingeleitet wird mit der Formulierung „Ex-Diss…“ und mit dem Hinweis „entfernt aufgrund …“ endet.