KulturPass nun auch für Bibliotheksmitgliedschaften
Das Budget des KulturPass der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kann seit Anfang 2024 auch für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek verwendet werden. Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert.
Bibliotheken können zumdem mit weiteren Angeboten im KulturPass auf sich als kulturelle Veranstaltungsorte aufmerksam machen, wie beispielsweise mit Lesungen oder Workshops.
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