Auch im kommenden Jahr können über die Koordinierungsstelle zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes sowohl innerhalb des BKM-Sonderprogramms als auch im Rahmen der KEK-Modellprojektförderung Mittel zugunsten des Originalerhalts beantragt werden. Darüber hinaus stehen zusätzlich Gelder für die die Notfallvorsorge zur Verfügung.