Investitionsprogramm für energetische Sanierung kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen
Einreichfrist 30. September 2023
Das Land Niedersachsen stockt die Mittel des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen (ACHTUNG: höchstens drei Vollzeitstellen) auf und ermöglicht damit eine Sonderförderung für Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs. Der Zuschuss kann zwischen 1 000 und 25 000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Anträge für 2023 und 2024 können bis Ende September 2023 eingereicht werden, wobei die Maßnahmen Ende 2024 abgeschlossen sein müssen. Quelle/ Weitere Informationen
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