Bibliotheken in Sachsen-Anhalt können Fördermittel aus einem Corona-Sondervermögen beantragen. Finanziert werden Maßnahmen, die einen direkten Beitrag zur Bewältigung der Pandemiefolgen leisten. Dies umfasst neben den unmittelbaren Folgen auch die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten oder die Herstellung von Resilienz. Anträge auf Förderung können bis zum 01.12.2023 eingereicht werden.