Mit der aktuellen Ausschreibung des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) werden – nun bereits zum dritten Mal – prozesshafte Vorhaben, die Kulturelle Teilhabe auf Landesebene unterstützen, gefördert. Antragsberechtigt sind Verbünde von mind. drei Personen. die gemeinsam ein Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe bzw. Kulturelle Vermittlung umsetzen möchten, wobei sowohl die Konzeptentwicklung (Phase 1) als auch die Erprobung (Phase 2) dessen mit einem Betrag zwischen 5000 Euro (min) und 25 000 Euro (max) gefördert werden können; werden ausschließlich Gelder für Phase 1 beantrag, beläuft sich die maximale Fördersumme auf 20 000 Euro. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023.
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