Förderung von Rechtsstaatlichkeit sowie europäischer Grundrechte
Einreichfrist 25. Mai 2023 (17 Uhr MEZ)
Im Rahmen des Förderschwerpunkt „Werte der Union“ innerhalb des EU-Aktionsprogramms „Citizen, Equality, Rights and Values“ (auch „EU-Bürgerschaftsprogramm“) besteht gegenwärtig die Möglichkeit, Fördermittel zur Bekämpfung von Hasskriminalität sowie Hassreden im Internet (Priorität 4/ CERV-2023-CHAR-LITI-SPEECH) zu beantragen. Geplante Projektvorhaben sollten eine zeitlichen Umfang zwischen 12 bis und 24 Monaten besitzen; die maximale Förderquote beläuft sich auf 90% der förderfähigen Gesamtausgaben. Empfohlen ist, bei einer Bewerbung unterstützend die Nationale CERV-Kontaktstelle in den Arbeitsprozess einzubeziehen.
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