Teilnahmefähigkeit einiger ungarischer Einrichtungen an Horizont Europa eingeschränkt
Aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist es seit Mitte Dezember vergangenen Jahres nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit Einrichtungen zu schließen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen beziehungsweise über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden; insgesamt sind davon 21 ungarische Hochschulen betroffen.