Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags führt die DFG ein Leitlinienmodell für die Programmpauschale (Pauschale für die innerhalb eines Projektes anfallenden indirekten Kosten) ein. Ab Januar 2023 können wissenschaftliche Einrichtungen nur noch Programmpauschalen der DFG erhalten, wenn sie sich Leitlinien zu deren Verwendung gegeben haben. Dafür hat die DFG im Austausch mit Zuwendungsgebern und geförderten Einrichtungen auch präzisierende Rahmenvorgaben entwickelt sowie die Verwendungsrichtlinien angepasst.