Zusätzliche Fördermittel zur Notfallvorsorge für Erhaltung schriftlichen Kulturguts
Bewerbungsfrist 31. Januar 2023
Seit über zehn Jahren fördern die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder im Rahmen der Modellprojektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bundesweit Projekte zur Bewahrung schriftlicher Originale. Innerhalb der KEK-Modellprojektförderung stellt die Kulturstiftung der Länder Bibliotheken und Archiven nun zusätzlich 50.000 Euro für die Notfallvorsorge in bereit.