Für die Kunst- und Museumsbibliotheken ist der internationale wissenschaftliche Schriftentausch lang bewährte Praxis und wichtig für den Bestandsaufbau. Die Bibliotheken liefern jeweils die Publikationen der eigenen Institution unentgeltlich an die Partnerbibliotheken und erhalten so auf einfache Art die fremden Publikationen. Diese Tauschvereinbarungen bestehen zwischen Partnerschaften aus dem In- und Ausland.
Seit die EU 2021 den Binnenhandel gesetzlich neu geregelt hat, gelten auch für den wissenschaftlichen Schriftentausch mit Ländern, die nicht der EU angehören, neue Vorgaben. Das hat zur Folge, dass alle Schriftentauschsendungen in Länder wie z.B. die Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Israel, USA oder Kanada als Handelsware gelten und verzollt werden müssen. Um den unentgeltlichen Austausch von wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriften und Museumspublikationen mit Instituten des Nicht-EU-Auslands weiterhin erhalten zu können, setzt sich die Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (akmb) für eine Änderung der geltenden EU-Zollregelungen ein und bittet dabei um Unterstützung.