Der Sonderfonds des Bundes sichert Kulturveranstaltungen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe sowie einer Ausfallabsicherung gegen pandemiebedinge Risiken ab. Dabei gleicht erstgenannte Verluste aus, die im Zuge einer reduzierten Teilnehmer*innenzahl entstehen; letztgenannte beinhaltet eine Entschädigung für veranstaltungsbezogene Ausfallkosten. Zugunsten einer besseren Planungssicherheit für Veranstalter*innen hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Freiwillige Absagen werden zudem im Rahmen der Ausfallabsicherung einen Monat länger anerkannt.