Der Sonderfonds des Bundes sichert Kulturveranstaltungen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe sowie einer Ausfallabsicherung gegen pandemiebedinge Risiken ab. Dabei gleicht erstgenannte Verluste aus, die im Zuge einer reduzierten Teilnehmer*innenzahl entstehen; letztgenannte beinhaltet eine Entschädigung für veranstaltungsbezogene Ausfallkosten. Zugunsten einer besseren Planungssicherheit für Veranstalter*innen hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Freiwillige Absagen werden zudem im Rahmen der Ausfallabsicherung einen Monat länger anerkannt.
Tracking Cookies
Wir möchten Cookies setzen, um auf Basis Ihres Nutzungsverhaltens das Serviceangebot unserer Website zu verbessern. Dabei werden keine Informationen erhoben, die Sie persönlich identifizieren können. Mehr erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu den genannten Analyse-Zwecken setzen.