Ein fachspezifisch adäquater Umgang mit Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Projekten zugrunde liegen oder bei deren Durchführung entstehen, ist ein wesentlicher Bestandteil qualitätsorientierter und anschlussfähiger Forschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft konkretisiert nun die Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten in den Anträgen von Einzel- und Verbundvorhaben und macht Angaben dazu verpflichtend.