Neue „Kommunalrichtlinie“ des Umweltbundesministeriums
Im Rahmen einer aktuellen Novellierung der Kommunalrichtlinie sollen kommunale Akteur*innen künftig noch besser in ihrem Engagement für den Klimaschutz unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde u.a. der Kreis der Antragsberechtigten vergrößert, das Spektrum an förderfähigen Maßnahmen deutlich erweitert sowie der für eine Förderung notwendige Eigenanteil abgesenkt. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027; Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Interessierte Einrichtungen wird die Teilnahme an einer entsprechenden virtuellen Informationsveranstaltung empfohlen.