Allen in ERASMUS+ akkreditierten Einrichtungen sowie Projektträgern von Kurzzeitprojekten stehen nunmehr zwei neue wichtige Dokumente zur Durchführung geplanter Aktivitäten zur Verfügung: auf den entsprechenden Webseiten finden Interessierte zum einen das Handbuch zur Finanzverwaltung und zum anderen die Teilnehmendenvereinbarung, die die vertraglichen Modalitäten zwischen Entsendeeinrichtungen und Teilnehmenden verpflichtend für alle Mobilitäten regelt. Quelle/ Weitere Informationen
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