Ab 2022 müssen öffentliche Einrichtungen, öffentliche ebenso wie private Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Rahmen einer Antragstellung innerhalb des EU-Aktionsprogramms für Forschung und Innovation, Horizont Europa, einen Gleichstellungsplan ihrer jeweiligen Organisation vorweisen. Ein entsprechender, von der EU-Kommission veröffentlichter Leitfaden ist nun verfügbar. Quelle/ Weitere Informationen
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