Verlängerung der Antragsfrist bis 01. November 2021
Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördern Bund und Länder den Aufbau des digitalen Austauschs zwischen Kultureinrichtungen mit ihrem Publikum. Antragsberechtigt sind unter anderem öffentliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig arbeiten, kulturgutbewahrende Einrichtungen sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt. Quelle/ Weitere Informationen