Kleinere Partnerschaften, d.h. Kooperationen zwischen Einrichtungen aus mindestens zwei Programmländern, ermöglichen neuen, weniger erfahrenen Organisationen den Einstieg in ERASMUS+. Mittels der Übersichten – zum einen zur Berufs- zum anderen zur Erwachsenenbildung – werden wesentliche Merkmale kleiner Partnerschaften abgebildet; noch bis zum 03. November 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Factsheet Berufsbildung Factsheet Erwachsenenbildung