Die Schweiz und die EU verbindet eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation. Die Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen ist Teil der Bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU von 2002. Die Schweiz hat zurzeit lediglich den Status eines nicht an Horizont Europa assoziierten Drittstaats. Die Schweiz kann somit als „Associated Partner“ laut Artikel 9.1 der Finanzhilfevereinbarung an Horizont-Europa-Verbundprojekten teilnehmen, jedoch nicht als koordinierende Einrichtung. Die Finanzierung des EU-Förderanteils von Schweizer Projektpartnern in Verbundprojekten erfolgt durch die Schweiz.
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