Anstehende Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes
Dank der kürzlich vollendeten Urheberrechtsnovellierung ist das am 1. März 2018 in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz nicht mehr bis März 2022 befristet. Trotzdem soll die Bundesregierung weiterhin vier Jahre nach Inkrafttreten dem Bundestag Bericht erstatten über die Auswirkungen des Gesetzes auf Wissenschaft und Verlage. Hier wird sich auch der dbv mit einer Stellungnahme einbringen. Frist zur Teilnahme an der Konsultation ist der 31. August 2021.
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