Förderung von E-Lastenfahrrädern für die Bibliothek
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Vereine, Verbände oder Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts (Hochschulen u.ä.) haben neben privaten Unternehmen die Möglichkeit, die Anschaffung eines Lastenfahrrades mit elektrischem Antrieb für den Transport von Lasten oder Gütern (keine Personen) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördern zu lassen. Die Förderhöhe kann bis zu 25% der Anschaffungskosten betragen.