Erasmus+ Jugend 2021-2027 Teil IV Kooperationspartnerschaften
Im Rahmen der Jugendförderung von Erasmus+ sind Anträge bis 03.11. möglich bei Teil IV, den Kooperationspartnerschaften. Dies ist ein relativ offenes Förderformat für mittel- bis längerfristig angelegte Projekte, die Sektor übergreifend im Rahmen der Jugendhilfe mit z.B. Schulen, Hochschulen, der Erwachsenen- oder beruflichen Bildung, (Forschungs-)Instituten und Stiftungen stattfinden können. Mit Kooperationspartnerschaften sollen folgende wesentliche Ziele erreicht werden: (1) Qualitätssteigerung der Arbeit, Aktivitäten und Praktiken von Organisationen, Institutionen und Arbeitsfeldern; (2) Erweiterte und verbesserte Fähigkeiten zur Arbeit von Organisationen der Jugendhilfe auf europäischer Ebene; (3) Unterstützung und Befähigung von Organisationen, Individuen und Arbeitsfeldern im Bereich der Jugendhilfe in ihrer Weiterentwicklung; (4) Organisationen werden Wege aufgezeigt, auf (gesellschaftliche und sektorenübergreifende) Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren.
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