Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. In diesem Völkerrechtsvertrag werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen präzisiert, auch in den Bereichen Medien und Kultur.
Doch wie steht es mit der Präsenz von Menschen mit Behinderungen im Kulturbetrieb und in den Medien? Wie viele sind zu sehen, zu erleben, zu hören – ganz selbstverständlich als Künstlerinnen und Künstler? Wie offen sind Kultureinrichtungen oder Medienbetriebe für Mitarbeiter*innen mit Behinderungen? Und wie sieht es mit dem Publikum aus? Wie inklusiv sind Kultureinrichtungen? Welche speziellen Angebote gibt es für Menschen mit Behinderungen und wie zugänglich sind diese? Und schließlich: Wie stehen wir im europäischen und internationalen Vergleich da?
Diesen und weiteren Fragen soll in einer gemeinsamen Tagung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und des Deutschen Kulturrates nachgegangen werden.