Sonderregeln für internationalen jugend.kultur.austausch während der Pandemie
Zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs während der Covid-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Sonderregeln für Förderungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) veröffentlicht.
Für pandemiebedingte Stornierungen oder Absagen von Maßnahmen, aber auch für die Förderung alternativer virtueller und hybrider Formate gelten diese Sonderregeln bis zum 31. Dezember 2022. Diese Regelungen gelten für alle internationalen Begegnungen, die aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bezuschusst werden, also auch für Sonderprogramme deutsch-griechischer und deutsch-chinesischer Austausch.
Träger der außerschulischen Kulturellen Bildung aus Deutschland können ihre Anträge auf Förderung bei der BKJ einreichen und sich beraten lassen.
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