DFG-Publikationsbeihilfen: ab sofort Förderung für Open-Access-Bücher
Die Förderung der Publikationsbeihilfe wurde überarbeitet und an die Erfordernisse der digitalen wissenschaftlichen Kommunikation sowie an die Regelungen für die Forschungsförderung angepasst.
Die Fördernehmer der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden seit 2020 aufgefordert, ihre Ergebnisse im Open Access zu publizieren. Ab sofort können auch ausschließlich elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-Bücher gefördert werden. Antragsberechtigt sind einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Buchpublikationen nicht aus einer DFG-Forschungsförderung hervorgehen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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