Kunst trotz Abstand – neue Förderrunde in Baden-Württemberg, Anträge bis 18.04. stellen
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet und unter öffentlicher Trägerschaft sind. Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde sind analoge Formate (z.B. Open Air-Veranstaltungen), grundsätzlich können aber auch künstlerische Formate, die ausschließlich digital umgesetzt werden, eine Förderung erhalten. Zudem sind coronabedingte Material-und Sachkosten für Hygienemaßnahmen zuwendungsfähig. Eine Antragstellung ist bis zum 18. April 2021 möglich.
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