Kommunalrichtlinie zur Förderung neuer Klimaschutzprojekte
Novellierte Fördergrundsätze zwischen 01. August 2020 bis 31. Dezember 2021
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit mehr als zehn Jahren vielfältige Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Im Kontext der Corona-Pandemie wurde nun nicht nur das entsprechende Beratungsangebot ausgebaut; auch eine Novellierung der Förderbedingungen fand statt, u.a. die Anhebung der Förderquoten, eine zeitweise Absenkung des Eigenanteils sowie die Befreiung finanzschwacher Kommunen von der Erbringung jeglicher Eigenmittel. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.