Förderung zur Digitalisierung des kulturellen Erbes in Brandenburg
Ausschreibung endet am 15. November 2020
Neben der Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe fördert das Land Brandenburg künftig auch die Vermittlung bzw. die künstlerische Nutzung von digitalem Kulturgut. In diesem Zusammenhang wurden die dafür bereitgestellten Mittel von 100 000 auf 250 000 Euro erhöht. Antragsberechtigt sind neben Archiven auch Bibliotheken, wobei die geplanten Vorhaben u.a. einen Brandenburg-Bezug besitzen sollten. Quelle/ Weitere Informationen
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