Bereits 2018 förderte die Bundesregierung die Sanierung kommunaler Einrichtungen u.a. im Kulturbereich. Aufgrund der ausgesprochen hohen Nachfrage wurde im Bundestag nun eine Aufstockung des Programms um 600 Millionen Euro beschlossen. Diese sind (i) Projekten vorbehalten, für welche die Kommunen bereits 2018 eine Interessenbekundung abgegeben hatten (200 Mio), sowie (ii) für neue Projektideen vorgesehen (400 Mio).
Obgleich der Förderschwerpunkt des Programms auf Sportstätten liegt, werden zudem auch kommunale Einrichtungen in den Bereichen Jugend und Kultur adressiert. Eine Übersicht bislang im Kulturbereich geförderter Projekte ist hier zugänglich.
Antragsberechtigt sind Kommunen oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften, auch, wenn die Einrichtung, innerhalb derer das Projektvorhaben umgesetzt werden soll, sich in Privat-, Kirchen oder Landeseigentum befindet.
Eine Gegenfinanzierung der Vorhaben durch die Kommunen bzw. Länder wird vorausgesetzt; der Bundesanteil kann sich – ja nach Vorhaben – auf 0,5 bis 3 Mio. Euro (etwa 45% der Projektkosten) belaufen.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig:
- Frist Oktober 2020: formlose Interessenbekundung bei dem für Städtebauförderung zuständigen Landesressort,
- Frist Oktober 2020: Einreichung der Projektskizze (inkl. Projektzustimmung vom Stadt- oder Gemeinderat),
- nach Abschluss der Vorauswahl (Zeitpunkt offen): Aufforderung zu Projektantrag.