Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg stellt Förderung für Vermittlungsformate zur Verfügung. Auch Bibliotheken sind antragsberechtigt. Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können und dürfen. Die Antragsrunden enden jeweils am 6. September 2020 und am 4. Oktober 2020.
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