Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten kulturellen Erbes
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert Vorhaben von Berliner Kultureinrichtungen zur Digitalisierung kulturellen Erbes. Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin der Öffentlichkeit Kulturgüter zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt. Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Berlin (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB). Anträge können bis zum 25. September 2020 eingereicht werden.