Investitionen in kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachen fördert mit einem Investitionsprogramm kleine Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen, also auch Bibliotheken, wenn sie einer der folgenden Rechtformen angehören: eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften und sich in Niedersachen befinden.
Das Programm zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot geschaffen werden kann. Es richtet sich an Einrichtungen, die nicht mehr als drei Vollzeitstellen haben. Anträge können noch bis zum 31. August 2020 eingereicht werden.
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