Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt bis zum 31. Juli 2020 finanzielle Unterstützungen für in Not geratene kulturelle Einrichtungen (u.a. Bibliotheken) zur Verfügung. In einem Kriterienkatalog sind unterschiedliche Fördermöglichkeiten festgelegt, sowohl für schon geförderte als auch Träger außerhalb der Kulturförderung.
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