Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ werden die Schaffung und die Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen gefördert. Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Je Zuwendungsempfänger kann maximaleine Maßnahme berücksichtigt werden. Die Antragsfrist ist der 31. August 2020.