Gefördert werden können innovativen Projekten mit nachhaltiger Wirkung für die Öffentlichen Bibliotheken. Die Projekte sollten mindestens einen der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:
Integration von sozial und bildungsmäßig Benachteiligten sowie Erhöhung der Demokratiefähigkeit
Maßnahmen zur Integration und Bildungsbeteiligung von Menschen diverser kultureller Hintergründe
inklusive Maßnahmen und intergenerative Erschließung neuer Zielgruppen
Steigerung der Medien- und Informationskompetenz (Überwindung der „digitalen Spaltung“)
Vernetzungsaktivitäten im ländlichen Raum
Antragsberechtigt sind die Träger Öffentlicher Bibliotheken (Stand- und Fahrbibliotheken) in Schleswig-Holstein und deren Freundeskreise sowie der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. Anträge sind bis zum 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen.