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Nachrichten: Förderung  21.04.2020

Innovationsförderung in Schleswig-Holstein

Gefördert werden können innovativen Projekten mit nachhaltiger Wirkung für die Öffentlichen Bibliotheken. Die Projekte sollten mindestens einen der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:

  • Integration von sozial und bildungsmäßig Benachteiligten sowie Erhöhung der Demokratiefähigkeit
  • Maßnahmen zur Integration und Bildungsbeteiligung von Menschen diverser kultureller Hintergründe
  • inklusive Maßnahmen und intergenerative Erschließung neuer Zielgruppen
  • Steigerung der Medien- und Informationskompetenz (Überwindung der „digitalen Spaltung“)
  • Vernetzungsaktivitäten im ländlichen Raum

Antragsberechtigt sind die Träger Öffentlicher Bibliotheken (Stand- und Fahrbibliotheken) in Schleswig-Holstein und deren Freundeskreise sowie der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.
Anträge sind bis zum 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen.

Quelle / Weitere Informationen

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