Australien setzt Urheberrechtsgenehmigungen für Bibliotheksangebote aus
Für die Dauer der Pandemie werden Onlinevorlesestunden in Australien, sogenannte virtuelle Storytimes, durch eine urheberrechtliche Sonderregelung ermöglicht. Anforderungen für die Einholung von Urheberrechtsgenehmigungen sollen ausgesetzt werden, damit Bibliotheken Aufnahmen- oder Livestreamlesungen für Kinder erstellen und anbieten können. Diese sind bei australischen Kindern sehr beliebt und ermöglichen auch während einer Quarantäne weiterhin eine Teilhabe an der Nutzung von Literatur.
Viele Bibliotheken müssen derzeit für das Publikum schließen und können Ihre Services nur online anbieten. Um Bibliotheken zu unterstützen, haben die ALIA (Australien Library and Information Association), die APA (Australian Publishers Association) und die ASA (Australien Society of Authors) gemeinsam erklärt, ein rechtssicheres Umfeld für die Leseförderung mit diesen Angeboten zu schaffen.
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