Zwei Förderlinien für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken, Antragsfrist endet 31.01.2020
Mit insgesamt 3,8 Mio EUR fördert 2020 die Bundesregierung zum elften Mal die Erhaltung von Originalen schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken. Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) will mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte unterstützen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020.