Konservatorische und restauratorische Maßnahmen für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken werden 2020 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit 3,8 Mio. Euro gefördert.
Im Jahr 2020 werden weiterhin zwei Förderlinien zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts angeboten. Die Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren.
Bis zum 31. Januar 2020 können Projektanträge bei der KEK eingereicht werden für das/die:
BKM-Sonderprogramm – Erhalt des schriftlichen Kulturguts